TrainingsstättenDSC-Trainingshalle

Die DSC-Trainingshalle

Die DSC-Halle: Mieten Sie unsere Sportstätten für Ihr Training oder Ihr Event

Seit 2003 besitzt der Dresdner SC 1898 mit der DSC-Trainingshalle an der Magdeburger Straße 12 (direkt neben der Eishalle) eine eigene Vereinsstätte. Sie steht den DSC-Mitgliedern zu ihren Trainingszeiten zur Verfügung, ist aber auch für andere Clubs, für Einzelnutzer, für Firmenevents oder Sport-Aktionstage mit der Kita oder der Schulklasse buchbar. So verfügen wir zum Beispiel über das einzige überdachte Beachvolleyball-Feld der Stadt sowie über weitere 3 Volleyballfelder.

Unsere Sportanlagen in der DSC-Halle auf einen Blick:

 Indoor-Volleyballfelder2 Gymnastikräume1 Weitsprunganlage
1 Indoor-Beach-Volleyballfeld3 Vereinsräume100m Bahn
1 GewichtheberaumStabhochsprunganlage200m Bahn
1 KunstturnhalleHochsprunganlageSauna
1 FitnessraumKugelstoßanlage ("Wurfkäfig")

Gern können Sie diese Sportanlagen für Ihr regelmäßiges Vereinstraining und/oder Ihre Wettkämpfe mieten und entsprechend den vorhandenen Kapazitäten nutzen.Zudem stehen drei Vereinsräume zur Verfügung, die für Meetings, Vorträge, Seminare oder Feiern gemietet werden können. Dazu gehört eine Teeküche mit Kühlmöglichkeiten.

Ihre Ansprechpartnerin ist unsere Hallenmanagerin Frau Kristina Kheim. Sie erreichen Sie montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr oder per Mail.Oops, an error occurred! Code: 2024032817411432912a0b
T. +49 351 43822-86
F. +49 351 43822-70
kristina.kheim@dsc1898.de

Anfahrt

DSC-Trainingshalle, Magdeburger Str. 12, 01067 Dresden

Die DSC-Trainingshalle liegt nahe dem Stadtzentrum direkt an der Elbe und ist mit dem Fahrrad, aber auch per Auto, Bus, Straßenbahn oder Zug gut zu erreichen.

... mit dem Fahrrad:
Der Elbradweg führt durch den Sportpark Ostra und somit direkt hinter der DSC-Halle entlang.

... mit dem Zug (S-Bahn):
Sie fahren bis Bahnhof Mitte, vor dort sind es mit Bus bzw. Straßenbahn zum Krankenhaus Friedrichstadt zwei Haltestellen.

... mit dem Bus/ der Straßenbahn:
Mit der Buslinie 94 oder der Straßenbahnlinie 10 bis Haltestelle "Krankenhaus Friedrichstadt", dann ausgeschildertem Durchgang zur DSC-Halle folgen.

... mit dem Auto:
Von der Magdeburger Straße aus können Sie den kostenpflichtigen Parkplatz direkt vor der Halle nutzen (für Mitglieder 3 Stunden kostenlos) oder an der Pieschener Allee den kostenfreien Parkplatz P1 des Sportparks Ostra.

Sportpark Ostra

Parkplatzordnung

Betreiber des Parkplatzes (im Auftrag des DSC 1898 e.V.)

 

Fa. Parkhaus Mitte Magdeburger Str.1 01067 Dresden

Tel. 0351- 4818033

 

1)                Der Parkplatzbetreiber bietet auf dem hierfür gekennzeichneten Parkgelände der Trainingshalle des DSC 1898 e.V. die befristete Möglichkeit an, Kraftfahrzeuge nach Maßgabe dieser Parkordnung abzustellen. Der Kfz-Führer/Parkkunde nimmt dieses Angebot durch das Abstellen des Fahrzeuges zum Zwecke des Parkens auf diesem Gelände an.

2)                Das Abstellen ist nur auf den gekennzeichneten Flächen (Parkbuchten) und nur durch amtliche zugelassene, versicherte und fahrtüchtige Fahrzeuge gestattet. Kraftfahrzeuge, die außerhalb dieser Flächen oder auf den Grünflächen stehen, werden solchen ohne gültiges Parkticket gleichgestellt. Im Übrigen gilt insoweit Ziff. 8 dieser Parkordnung.

3)                Die Höhe des Nutzungsentgeltes ist dem Aushang am Parkscheinautomaten zu entnehmen. Das Entgelt ist an jedem Tag zu entrichten. Dies gilt auch für Sonn- und Feiertage.

Tarife:

„Brötchentaste“                               15 min kostenfrei

„DSC- Mitgliedertaste“ oder Parkuhr   3 h kostenfrei – einmal pro Tag (DSC-Mitgliedsausweis -Rückseite nach oben- sichtbar auslegen)

 

anschließend

1,00

pro h

Nichtmitglieder

1,00

pro h

 

4)                Fahrzeuge gemäß § 46 Abs. 4 StVO sind von der Entrichtung eines Nutzungsentgeltes befreit.

5)                Das Nutzungsentgelt ist unmittelbar nach dem Abstellen des Fahrzeuges durch den Erwerb eines Parkscheins am Parkscheinautomaten zu entrichten und deutlich sichtbar hinter der Frontscheibe des Kfz abzulegen. Gleiches gilt für eine Dauerparkgenehmigung. Vereinsmitglieder haben neben ihrem Mitgliedsticket auch ihren Mitgliedsausweis (Rückseite nach oben) auszulegen.

6)                Es besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz. Dies gilt auch für Inhaber von Dauerparkausweisen und für Vereinsmitglieder sowie für Sonder- oder Großveranstaltungen.

7)                Für den Fall, dass kein gültiger Parkschein leserlich ausgelegt ist, verpflichtet sich der Kfz-Führer/Parkkunde, an den Betreiber einen pauschalen Schadensersatz i. H. v. 15,00 € zzgl. der Auslagen zu entrichten. Der Betreiber ist berechtigt, alle zur Wahrung und Durchsetzung dieses Anspruches notwendigen Informationen einzuholen und insbesondere das Fahrzeug zu fotografieren.

8)                Der Betreiber ist berechtigt, rechtswidrig und behindernd abgestellte Fahrzeuge vom Grundstück entfernen zu lassen. Die notwendigen Kosten trägt der Parkkunde.

9)                Das Befahren oder Begehen des Grundstückes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für weitere Fahrzeuginsassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur ein eingeschränkter Winterdienst erfolgt.

10)          Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Fahrzeug, welche durch Dritte entstanden sind.

11)          Sollten einzelne Bestimmungen der Parkordnung unwirksam sein, so werden alle anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

Gerichtsstand ist Dresden.